Geförderte Maßnahmen: KEP-Fahrer

 

Heutzutage nehmen in vielen Betrieben die Qualitätsanforderungen speziell im unteren Facharbeitersegment stetig zu. An- und Ungelernte müssen plötzlich eine gewisse Mitverantwortung tragen und arbeitsplatzübergreifende Arbeiten verrichten. Tätigkeiten, für die ausgebildete Fachkräfte aber häufig überqualifiziert sind.

Eine zielgruppengerechte Weiterbildung von gering qualifizierten Mitarbeitern ist somit für viele Betriebe alternativlos.

Dieser Lehrgang richtet sich an Teilnehmer, die sich in dem Bereich Kurier-, Express- und Paketzustellung mit dem PKW bis 3,5 Tonnen mit Anhänger qualifizieren wollen.

 


Ausbildungsziel:
Die Teilnehmer sind qualifiziert für den Einsatz als KEP-Fahrer den nationalen und internationalen Pakettransport und Expressdienst. Fahrer sind für die Ladung und die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge verantwortlich und haben dabei Kontakt zu Kunden, zu Werkstatt- und Wartungspersonal, zu Lagerarbeitern, zu Speditionskaufleuten und zu Mitarbeitern der Zollverwaltung.

 

 

Zielgruppe:
• Gering qualifizierte Arbeitslose, die für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung vorgesehen sind
• Gering qualifizierte Beschäftigte in Betrieben

 


Ausbildungsinhalte:
• Führerscheinausbildung Kl. B/BE
• Gefahrgutschulung Basiskurs
• Gabelstaplerausbildung nach BGV D27
• Ladungssicherung nach VDI 2700
• Kraftfahrerbasiswissen im KEP-Bereich
• Perfektionstraining
• Fahrpraktische Ausbildung im Realverkehr

 

Abschlüsse:
• Fahrerlaubnis Klasse B/BE
• ADR-Bescheinigung Basis
• Berechtigungsnachweis zum Führen von Flurförderfahrzeugen nach BGV D27/BGG925
(Gabelstapler)
• Ausbildungsnachweis Ladungssicherung nach VDI2700a
• Zertifikat

 


Zugangsvoraussetzungen:
• Körperliche & geistige Eignung
• Mindestens 18 Jahre
• ausreichend Deutsch

 

 

Unterrichtszeiten:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
(Sonderfahrten evtl. auch abweichend)


Lehrgangsdauer:

4 Monate

 


Eine Förderung mittels Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit, Arge oder Job Center ist bei Vorliegen bestimmter Vorraussetzungen möglich. Bezüglich der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur, Arge oder Job Center.

 

Termine

 

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