Lehrgangsinformationen

Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraft- oder Personenverkehr Umsteiger

Als Umsteiger bezeichnet man Fahrer, die ihr Tätigkeitsfeld vom Güterverkehr auf den Personenverkehr oder vom Personenverkehr auf den Güterverkehr ändern oder erweitern wollen.

 

Diese Fahrer haben bereits eine Grundqualifikation erworben (oder haben diese aufgrund des Bestandsschutzes erhalten).
Fahrer und Fahrerinnen, soweit Sie die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist und diese nach dem 10.09.2008 für die Klassen D1 und D und nach dem 10.09.2009 für die Klassen C1 und C, erteilt wurde. Fahrerlaubnisse, die vor den Stichtagen erteilt wurden, fallen nicht darunter.

 

 

Ausbildungsziel:
IHK-Abschluss zum EU-Berufskraftfahrer
Güterkraft- oder Personenverkehr
Kennung 95 im Führerschein zur gewerblichen Nutzung

 

Ausbildungsinhalte – Spezialwissen Lkw:
• Ladungssicherung
• Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
• Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
• Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung
• Fahrpraktische Übungsstunden

 

alternativ: Spezialwissen Bus:
• Gewährleistung der Sicherheit des Komforts der Fahrgäste
• Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
• Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
• Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
• Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
• Fahrpraktische Übungsstunden

 

Leistungen:
• Theoretische Unterweisung
• Fahrpraktische Einheiten
• Lernmittel
• Pausenkaffee

 

Unterrichtszeiten:
08:00 bis 16:30 Uhr

 

Lehrgangsdauer:
5 alternativ 10 Tage plus IHK-Prüfung
Wir beraten Sie gerne über die Lehrgangsdauer.


 

 

 

Kompetenz:
Wir stehen mit unserem Namen für über 20 Jahre Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bereich Kraftfahrer und Logistik. Wir sind behördlich als Fahrschule anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008 und zugelassen nach AZAV.

Eine Förderung mittels Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, Arge oder des Jobcenters ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich.
Bezüglich der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur, Arge oder an das Jobcenter.

Termine

 

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