Autoführerschein
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- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Davon mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung
- Die praktische Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug absolviert
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- Ausschließlich Automatikfahrzeuge
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Die praktische Ausbildung sowie Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug absolviert
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) über 750 kg und einem zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg.
Ausbildungsumfang:
- 2,5 Stunden Theorieunterricht
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht
- Mind. 1 Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule kann Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen werden
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zGM und Anhänger bis 3.500 kg zGM
Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- 3 Fahrstunden Überlandschulung
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
LKW-Führerschein
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- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 7.500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhängerregelung: zGM bis max. 750 kg
- Die Klasse C1 wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge mit einer zGM von 3.500 kg bis 7.500 kg
- Anhängerregelung: zul. Gesamtgewicht nicht über 750 kg
- 8 Personen plus Fahrer
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg und Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg.
- Das zulässige Gesamtgewicht beträgt in beiden Fällen 12.000 kg.
- Die Klasse BE wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse C
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zGM
- Anhängerregelung: zGM über 750 kg
- Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Erweitertung von C auf CE:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Bus-Führerschein
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- Mindestalter 24 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse für mehr als 8 Personen (exkl. Fahrer)
- Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 18 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
- 45 Übungsstunden á 45 Minuten
- 22 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 14 Fahrstunden auf Autobahnen
- 8 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
- 33 Übungsstunden á 45 Minuten
- 12 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunde auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:
- 14 Übungsstunden á 45 Minuten
- 16 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunde auf Autobahnen
- 6 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:
- 7 Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz D1:
- 20 Übungsstunden á 45 Minuten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 5 Fahrstunden auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse für max. 16 Personen (exkl. Fahrer) und einer maximalen Länge von 8 Metern
- Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
- 41 Übungsstunden á 45 Minuten
- 19 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 12 Fahrstunden auf Autobahnen
- 7 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
- 16 Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunde auf Autobahnen
- 4 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:
- 8 Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunde auf Autobahnen
- 4 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:
- 6 Übungsstunden á 45 Minuten
- 4 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunde auf Autobahnen
- 2 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse D1
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse für maximal 16 Personen (exkl. Fahrer)
- Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg gezogen werden
- Bei Vorbesitz der Klasse C1 wird die Klasse C1E miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 4 Übungsstunden á 45 Minuten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klassen B und D
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse der Klasse D mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
- Die Klasse D1E wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 4 Übungsstunden á 45 Minuten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
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